Weitere Entscheidungen unten: KG, 11.11.2003 | OLG Koblenz, 30.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.11.2003 - 13 W 55/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7038
OLG Stuttgart, 14.11.2003 - 13 W 55/03 (https://dejure.org/2003,7038)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.11.2003 - 13 W 55/03 (https://dejure.org/2003,7038)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. November 2003 - 13 W 55/03 (https://dejure.org/2003,7038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs; Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 98; ; ZPO § 269 III 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 98; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2
    Wirkung einer Vereinbarung über die Kosten eines Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 717
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.1988 - VIII ZR 148/87

    Kostentragungspflicht nach Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs während

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2003 - 13 W 55/03
    Da die Parteien eine ausdrückliche Regelung nur für die Vergleichskosten getroffen haben und der Verfügungskläger im Rahmen des Vergleichs seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen hat, ist davon auszugehen, dass die Parteien bezüglich der weiteren Kosten stillschweigend die Geltung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO vereinbart haben (vgl. BGH MDR 1988, 1053 und OLG Köln MDR 1986, 503).
  • OLG Köln, 04.02.1986 - 4 WF 337/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2003 - 13 W 55/03
    Da die Parteien eine ausdrückliche Regelung nur für die Vergleichskosten getroffen haben und der Verfügungskläger im Rahmen des Vergleichs seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen hat, ist davon auszugehen, dass die Parteien bezüglich der weiteren Kosten stillschweigend die Geltung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO vereinbart haben (vgl. BGH MDR 1988, 1053 und OLG Köln MDR 1986, 503).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 209/05

    Kostenentscheidung nach teilweiser außergerichtlicher Einigung

    Der Rückgriff auf die allgemeinen Kostenvorschriften über die Rücknahme von Rechtsmitteln wird nur dann dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechen, wenn der Vergleich in materieller Hinsicht im Wesentlichen eine Anerkennung der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hat und daher anzunehmen ist, dass die Parteien die Anwendung des § 98 Satz 2 ZPO ausschließen wollten (BGH WM 1988 aaO; LAG München VersR 1988, 280; vgl. auch OLG Köln MDR 1986, 503; OLG Hamm JurBüro 1992, 424; OLG Stuttgart MDR 2004, 717, jeweils zu § 269 Abs. 3 ZPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 11.11.2003 - 1 W 611/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3473
KG, 11.11.2003 - 1 W 611/01 (https://dejure.org/2003,3473)
KG, Entscheidung vom 11.11.2003 - 1 W 611/01 (https://dejure.org/2003,3473)
KG, Entscheidung vom 11. November 2003 - 1 W 611/01 (https://dejure.org/2003,3473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Gebühren und Auslagen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Geltendmachung von Gebühren und Auslagen durch einen Beteiligten, der selbst Rechtsanwalt ist; Erstattung der Kosten in der Höhe in der sie als bevollmächtigter Rechtsanwalt hätte geltend ...

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de

    FGG § 13a Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 4
    Erstattung von Kosten des Rechtsanwalts in eigener Sache in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 717
  • FGPrax 2004, 51
  • FamRZ 2004, 1385
  • Rpfleger 2004, 252
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.07.2002 - 1Z BR 84/02

    Aufhebung der Nachlasspflegschaft nach Erbscheinerteilung

    Auszug aus KG, 11.11.2003 - 1 W 611/01
    Das nur vorsorglich eingelegte Rechtsmittel war im Übrigen auch offensichtlich unbegründet, weil die Nachlasspflegschaft ohnehin aufzuheben war, nachdem der Verbleib der Miterbin M J L von Sch geklärt und ihr - nach Rücknahme ihres Erbscheinsantrags vom 27. März 2000 - eine Ausfertigung des Erbscheins vom 4. März 1999 erteilt worden war (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 561/562 und 562/563).
  • OLG Köln, 12.12.1980 - 2 VA (Not) 1/86

    Bundesnotarordnung; Anfechtungsverfahren; Rechtsanwalt; Obsiegen; Erstattung von

    Auszug aus KG, 11.11.2003 - 1 W 611/01
    Dazu bedürfte es vielmehr besonderer Gründe, die die Hinzuziehung eines - weiteren - Anwalts erforderlich gemacht hätten (wohl allg.M., vgl. BayObLG Rpfleger 1977, 438 (LS); OLG Bamberg JurBüro 1980, 1772 und 1884; OLG Köln MDR 1991, 547; Keidel/Zimmermann a.a.O. § 13a Rdn. 52 mit Fn. 205 und m.w.N.).
  • KG, 12.11.1976 - 1 W 3751/76
    Auszug aus KG, 11.11.2003 - 1 W 611/01
    Denn sie wurde durch die angefochtene Anordnung der Hinterlegung des Nachlasses vom 8. Januar 2001 nicht in ihrer Rechtsstellung nachteilig betroffen (vgl. Senat OLGZ 1977, 129/131 f.).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2017 - 20 W 5/17

    Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts im Nachlassbeschwerdeverfahren

    Dementsprechend ist § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auch weiterhin in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht anzuwenden (so OLG Köln FGPrax 2011, 205 [OLG Köln 14.06.2011 - 2 Wx 90/11] , für den Testamentsvollstrecker und unter Hinweis auf OLG München MDR 2007, 746; BayObLG NJW-RR 2007, 773 [BayObLG 17.05.2006 - 3 Z BR 71/00] ; OLG Köln MDR 1991, 547 [OLG Köln 12.12.1980 - 2 VA (Not) 1/86] ; vgl. weiter KG FGPrax 2004, 51 [KG Berlin 11.11.2003 - 1 W 611/01] ; BGH FGPrax 2014, 132; dazu auch Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Aufl., § 80 Rz. 10; Münchener Kommentar/Schindler, FamFG, 2. Aufl., § 80 Rz. 11; Haußleiter, FamFG, 2. Aufl., § 80 Rz. 6; Prütting/Helms/Feskorn, FamFG, 3. Aufl., § 80 Rz. 10a; Schulte-Bunert/Weinreich/Keske, FamFG, 5. Aufl., § 80 Rz. 49; Hellstab/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzung, 22. Aufl., Rz. E 16).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2016 - 18 WF 166/15

    Gewaltschutzverfahren: Kostenerstattungsanspruch eines in eigener Sache

    Anders als im Zivilprozess, in dem gemäß § 91 Abs. 2 ZPO die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets zu erstatten sind, gilt dies nicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH vom 17.10.2002 - AnwZ (B) 37/99 - JurBüro 2003, 207, juris Rn. 5; KG Berlin vom 11.11.2003 - 1 W 611/01, FamRZ 2004, 1385, juris Rn. 3; Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 17.05.2006 - 3Z BR 71/00, NJW-RR 2007, 773, juris Rn. 4; Zöller/Feskorn, a.a.O., § 80 FamFG Rn. 4; MünchKomm/Schindler, FamFG, 2. Auflage 2013, § 80 Rn. 11).

    Eine Kostenerstattung wird nur ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn besondere Gründe die Hinzuziehung eines (weiteren) Anwalts erforderlich gemacht hätten (KG Berlin vom 11.11.2003 - 1 W 611/01, FamRZ 2004, 1385, juris Rn. 4; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 80 Rn. 28 "gewisse Schwierigkeit", strenger in § 81 Rn. 48).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.01.2004 - 14 W 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20726
OLG Koblenz, 30.01.2004 - 14 W 72/04 (https://dejure.org/2004,20726)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.01.2004 - 14 W 72/04 (https://dejure.org/2004,20726)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 14 W 72/04 (https://dejure.org/2004,20726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,20726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Kosten für einen Sachverständigen bei Beitritt eines Streitverkündeten nach der Vorlage seines Gutachtens; Möglichkeit der Niederlegung eines Gutachtens bei einer Geschäftsstelle

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Rechtsanwaltsgebühren im selbstständigen Beweisverfahren; Definition der anwaltlichen Vertretung in derartigen Situationen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 717
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht